- Sachverständigentätigkeit
bei Schäden an Gebäuden
- Sachverständigentätigkeit
bei Feuer-, Leitungswasser- Sturm- oder sonstigen Gebäudeschäden
- Sachverständigentätigkeit bei Wertermittlungen von bebauten und
unbebauten Grundstücken nach dem Baugesetzbuch (BauGB) als
Verkehrswertgutachten, für Käufe,
Verkäufe und Beleihungen von Immobilien
- Ermittlung
von Gebäudeversicherungswerten auf Basis 1914 und aktuellen Werten
- Vorbereitung
für die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei z. B. Umwandlung von
Mietwohnungen in Eigentumswohnungen (§ 7 Absatz 4 Nr. 2
Wohnungseigentumsgesetz)
- Planung
/ Ausschreibung / Objektüberwachung von Neubau – Umbau - Anbau -Sanierung
von Gebäuden aller Art – als Gesamt- oder Teilleistung gemäß der HOAI -
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- Beratungen
bei Bauplanungen