• Sachverständigentätigkeit bei Schäden an Gebäuden
  • Sachverständigentätigkeit bei Feuer-, Leitungswasser- Sturm- oder sonstigen Gebäudeschäden
  • Sachverständigentätigkeit  bei Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken nach dem Baugesetzbuch (BauGB) als Verkehrswertgutachten, für  Käufe, Verkäufe und Beleihungen von Immobilien 
  • Ermittlung von Gebäudeversicherungswerten auf Basis 1914 und aktuellen Werten 
  • Vorbereitung für die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei z. B. Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen (§ 7 Absatz 4 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz)
  • Planung / Ausschreibung / Objektüberwachung von Neubau – Umbau - Anbau -Sanierung von Gebäuden aller Art – als Gesamt- oder Teilleistung gemäß der HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
  • Beratungen bei Bauplanungen